Gedenktafel Rosa Winkel am U-Bahnhof Nollendorfplatz

Stationsziele

 

Die Teilnehmer_innen werden an dieser Station mit der Geschichte des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175 von dessen Entstehung 1872 bis zu dessen Abschaffung 1994 bekannt gemacht. Sie erfahren, wie die Homosexualität bekannter NS-Führungsfiguren (z. B. Ernst Röhm) zunächst geduldet, dann aber politisch instrumentalisiert und gegen sie verwendet wurde. Daran wird die Willkür der nationalsozialistischen Herrschaft deutlich. Nicht zuletzt lernen die Jugendlichen, dass schwule Männer vor allem in der Nazizeit verfolgt, verschleppt und umgebracht, aber auch als Objekte für menschenverachtende Experimente missbraucht wurden. Zudem wird deutlich, dass der zugrunde liegende Paragraf im Strafgesetzbuch auch nach 1945 weiter bestand und Anwendung fand. Der Bundestag hat sich erst 2002 bei den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus entschuldigt und die Urteile aus dieser Zeit aufgehoben.

 

 

Methode

 

Die Teilnehmer_innen lesen den im Cache versteckten Text genau. Nur so können sie die Aufgaben 

lösen, durch die sie die Koordinate der nächsten Station erfahren. 

 

 

Botschaften

  • Die Diskriminierung von Homosexuellen, insbesondere von schwulen Männern, durch das Strafrecht hat in Deutschland eine lange Geschichte, die bis 1994 andauerte.
  • Homosexualität lässt sich, solange sie ein Grund für Diskriminierung und Stigmatisierung ist, auch für andere Zwecke, z. B. politische Interessen, instrumentalisieren.
  • Schwul zu sein war ausreichend, um ins Konzentrationslager verschleppt zu werden. Die Rehabilitation der schwulen Opfer des Nationalsozialismus kam vergleichsweise spät.

 

Cache und Rätsel

 

Gedenkstein Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus am Nollendorfplatz

  • Homosexualität und nationalsozialistische Ideologie waren nicht miteinander vereinbar, denn Schwule und Lesben konnten aus Sicht der Nazis nicht zur Erhaltung der „Herrenrasse“ beitragen.
  • Dennoch waren zu Beginn der Nazizeit bekannte schwule Männer Teil der Führung der Nazis. Bestes Beispiel hierfür ist Ernst Röhm, dessen Homosexualität kein Geheimnis war. Er war bis 1934 Chef der SA, wurde dann aber beim sogenannten Röhm-Putsch umgebracht.
  • In der Zeit nach dem Röhm-Putsch nahm die Verfolgung von Homosexuellen, insbesondere von Schwulen, in Deutschland stark zu – auch hier in der Gegend um den Nollendorfplatz. Viele schwule Männer wurden von der Gestapo festgenommen und in Konzentrationslager gebracht.
  • Schon seit 1872 stand in Paragraph 175 des Strafgesetzbuches, dass Sex zwischen Männern verboten ist. Dieser Paragraph wurde 1935 verschärft. Schwule Männer mussten nun mit noch härteren Strafen rechnen. Teilweise wurden sie auch ohne Verurteilung ins KZ verschleppt.
  • Mindestens 10.000-15.000 Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Über die Hälfte davon kam ums Leben. Sie wurden Opfer medizinischer Experimente, mit denen zum Beispiel die Ursachen von Homosexualität herausgefunden werden sollten. Andere sollten „umerzogen“ bzw. „geheilt“ werden. Zahlreiche Männer wurden zwangsweise kastriert.
  • Homosexuelle mussten in den Konzentrationslagern ein rosafarbenes Dreieck (den Rosa Winkel) tragen. Daran erinnert seit 1989 diese Gedenktafel. 
  • Die Inschrift „Totgeschlagen / Totgeschwiegen / Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialis- mus“ findet sich auch auf anderen Gedenktafeln in Deutschland und Österreich wieder.
  • In der ehemaligen Bundesrepublik galt der § 175 bis ins Jahr 1969 ohne Veränderung fort. In einer abgemilderten Form war er sogar bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1994 in Kraft. Erst 2002 hat sich der Deutsche Bundestag offiziell bei den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus entschuldigt und die Urteile aus dieser Zeit symbolisch aufgehoben.